Das RIDE-Tool für die Verkehrssicherungspflicht von Kommunen

Unser Road Infrastructure Detection and Evaluation Tool (RIDE) ist ein App- und Webbasiertes Tool zur Erfassung von Straßenzuständen zur Sicherstellung der Verkehrssicherungspflicht. Kommunen sind für die Sicherheit im Straßenverkehr in ihrem Zuständigkeitsbereich verantwortlich. Diese Verantwortung ist im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht gesetzlich festgelegt. Unser Tool hilft Kommunen dieser Pflicht schnell und nachhaltig nachzukommen. Sorgen Sie jetzt vor, digitalisieren und automatisieren Sie die Erfassung der Straßenzustände.

Die wichtigsten Features im Überblick

Appbasiert

Direkter Zugriff per App mit Zeistempel und Geokoordinaten

Schnelle Erfassung

Intuitive und kompakte Eingabemaske zur Erfassung

Digital

Digitale, plattformübergreifende und nachhaltige Speicherung

Automatisierung

Teilautomatisierte Erfassung von Straßenzuständen und Dokumentation mit Fotos

Zustand erfassen, analysieren und Gefahren erkennen

Kommunen in der Pflicht: Die Verkehrssicherungspflicht von Kommunen ist ein rechtlicher Grundsatz, der im Bürgerlichen Gesetzbuch festgelegt ist (u.a. § 823 Abs. 1 BGB – Schadensersatzpflicht sowie § 839 Abs. 1 S. 1 BGB – Haftung bei Amtspflichtverletzung). Sie legt die Verantwortung der Gemeinden für die Sicherheit im öffentlichen Straßenverkehr in ihrem Zuständigkeitsbereich fest. Kommunen sind demnach verpflichtet, Gefahrenstellen zu minimieren, um die Sicherheit der Verkehrsteilnehmer zu gewährleisten.

Diese Pflicht beinhaltet eine Reihe von konkreten Aufgaben und Verantwortlichkeiten, zu den konkreten Pflichten der Kommunen im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht gehören bspw.:

  1. Regelmäßige Inspektionen und Wartungen: Kommunen müssen Straßen und Verkehrswege regelmäßig inspizieren und warten, um potenzielle Gefahrenstellen zu erkennen und zu beheben. Dies schließt auch die Überprüfung von Brücken, Straßenoberflächen und Verkehrsschildern ein.
  2. Sicherungsmaßnahmen: Sobald eine Gefahrenstelle identifiziert wird, müssen die Kommunen angemessene Sicherungsmaßnahmen ergreifen. Dies kann beispielsweise die Reparatur von Schlaglöchern, die Anbringung von Geländern an Brücken oder die Umleitung des Verkehrs um Baustellen und vieles mehr einschließen.
  3. Kennzeichnung und Beleuchtung: Gefahrenstellen müssen deutlich gekennzeichnet und bei Bedarf beleuchtet werden. Verkehrszeichen, Ampeln und Markierungen sind essentiell, um Verkehrsteilnehmer vor potenziellen Gefahren zu warnen.
  4. Verkehrslenkung: Bei Bauarbeiten oder temporären Änderungen im Straßenverlauf müssen Kommunen den Verkehr sicher umleiten und lenken, um Chaos und Unfälle zu verhindern.

Strafen bei Nichteinhaltung der Verkehrssicherungspflicht

Die Nichteinhaltung der Verkehrssicherungspflicht kann schwerwiegende Konsequenzen für Kommunen haben. Diese Konsequenzen variieren je nach Schwere der Pflichtverletzung und den entstandenen Schäden. Hier sind einige der möglichen Strafen und Konsequenzen:

  1. Schadenersatzansprüche: Wenn sich ein Verkehrsteilnehmer aufgrund mangelhafter Verkehrssicherung verletzt oder Schäden an seinem Eigentum entstehen, kann die betroffene Person Schadenersatz von der Kommune fordern. Dies kann erhebliche finanzielle Belastungen für die Gemeinde nach sich ziehen.
  2. Strafrechtliche Konsequenzen: Bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz können individuelle Verantwortliche innerhalb der Kommune strafrechtlich zur Verantwortung gezogen werden. Dies kann zu Geldstrafen oder sogar zu Freiheitsstrafen führen.
  3. Bußgelder: Kommunen selbst können von den zuständigen Behörden mit Bußgeldern belegt werden, wenn sie ihrer Verkehrssicherungspflicht nicht nachkommen. Diese Bußgelder können je nach Schwere der Verstöße erheblich sein.
  4. Urteile gegen Kommunen: In der Vergangenheit wurden bereits Urteile gegen Kommunen gefällt, in denen sie zur Zahlung von Schadenersatz oder Schmerzensgeld verurteilt wurden, da sie ihrer Verkehrssicherungspflicht nicht nachgekommen waren. Solche Urteile dienen als Warnung für andere Gemeinden und betonen die Ernsthaftigkeit dieser Pflicht.

Vorsorgen und Gefahrenpotentiale frühzeitig entschärfen

Die Verkehrssicherungspflicht der Kommunen ist von großer Bedeutung, da sie die Sicherheit im Straßenverkehr gewährleisten soll. Bei Nichteinhaltung dieser Pflichten drohen erhebliche rechtliche Konsequenzen, die die Gemeinden nicht nur finanziell, sondern auch in Bezug auf ihren Ruf belasten können. Um sich vor möglichen Schadenersatzansprüchen, strafrechtlichen Konsequenzen und Bußgeldern zu schützen, sollten Städte und Gemeinden Vorsorge treffen.

Dabei ist es entscheidend, dass Kommunen bspw. regelmäßige Inspektionen und Wartungen durchführen, um Gefahrenstellen zu minimieren und die Verkehrssicherheit zu gewährleisten. Um gefährliche Bereiche im Straßennetz rechtzeitig zu entdecken, können Städte und Gemeinden darüber hinaus auch auf digitale Tools zurückgreifen. So bietet z.B. die Initiative für sichere Straßen ein Kommunen-internes Meldeportal für Gefahrenstellen an. Hier können alle kommunalen Mitarbeiter einfach und strukturiert potentielle Gefahrenbereiche in einem Portal melden, damit zeitnah Abhilfe geschaffen werden kann. Optional kann das Portal um von öffentlicher Seite und anderen Stellen gemeldete und generierte Gefahrenstellen ergänzt werden (Bürgerbeteiligung sowie u.a. polizeiliche Unfalldaten). Auf all diese Daten, gesammelt in einer digitalen Gefahrenstellenkarte mit umfangreichen Auswertungs- und Analysemöglichkeiten, können Kommunen zurückgreifen, Gefahrenstellen verwalten sowie intern und extern über das Tool kommunizieren.

Durch all diese Maßnahmen, die Städte und Gemeinden zur Wahrnehmung ihrer Verkehrssicherungspflicht ergreifen können, wird nicht nur die Sicherheit der Verkehrsteilnehmer geschützt, sondern auch das Wohl der Gemeinde und ihrer Bewohner gesichert.

Externe Erfassung durch die Crowd (optional)

Sie haben kein Personal, um die Erfassung der Straßenzustände durchzuführen. Kein Problem. Wir bieten Ihnen mit Hilfe unserer Crowd die Möglichkeit eine Erfassung extern durchführen zu lassen. Die Daten werden Ihnen in ihrem RIDE-Interface digital bereitgestellt.

Interesse? Gerne beantworten wir Ihre Fragen auch persönlich unter 0228 – 76 38 69 00